Allgemeine Geschäftsbedingungen der AFK Network Solutions GmbH für Voice over IP
Stand: 1.5.2007
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Telekommunikations-Diensten und damit in Zusammenhang stehende Leistungen durch die AFK Network Solutions GmbH, Wiener Str. 47, A-3434 Katzelsdorf, Änderungen dieser AGBs werden entweder durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung oder auf www.afk-funkinternet.at kundgemacht oder dem Kunden per SMS bzw. E-Mail mitgeteilt.
Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
Der Inhalt des konkreten Kundenvertrages ergibt sich aus der Bestellung (Anmeldung) des Kunden, der jeweiligen Leistungsbeschreibung und Preisliste sowie diesen AGBs. Bei Widersprüchen hat jenes Dokument Vorrang, welches in dieser Aufzählung zuerst genannt ist.
2. Änderung von AGBs, Leistungsbeschreibungen und Entgelten
2.1 AFK Network Solutions GmbH ist berechtigt, Vertragsinhalte (AGBs, Leistungsbeschreibungen und Entgelte) in Übereinstimmung mit § 25 Abs 2 und 3 TKG zu ändern. AFK Network Solutions GmbH macht die Änderung, die nicht ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind, mindestens zwei Monate vor ihrer Wirksamkeit auf geeignete Weise kund. AFK Network Solutions GmbH teilt dem Kunden den wesentlichen Inhalt einer solchen Änderung unter Hinweis auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens sowie auf das damit verbundene Kündigungsrecht in geeigneter Weise mindestens einen Monat vor ihrer Wirksamkeit mit. Auf Anforderung sendet AFK Network Solutions GmbH dem Kunden den Volltext der Änderung zu. Änderungen, die ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind, kann AFK Network Solutions GmbH ab der Kundmachung anwenden.
2.2 Eine Änderung, die nicht ausschließlich zum Vorteil des Kunden ist, berechtigt ihn, bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen den Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung kostenlos zu kündigen. Die Kündigung wird wirkungslos, wenn AFK Network Solutions GmbH sich gegenüber dem Kunden innerhalb von einer Woche ab Zugang der Kündigung bereit erklärt, auf die Änderung zu verzichten.
3 Begründung des Vertragsverhältnisses
3.1 Der Vertrag kommt durch Bestellung (Angebot) des Kunden und Annahme durch AFK Network Solutions GmbH zustande. Bei Nutzung des Services mittels Vorauszahlung bzw. Wertkarte gilt die Kontaktaufnahme durch den Kunden zur erstmaligen Freischaltung der Services als Bestellung. AFK Network Solutions GmbH nimmt die Bestellung durch Erfüllung (Lieferung und/oder Freischaltung des Services), Versendung der bestellten Ware oder eine schriftliche Annahmeerklärung an (Vertragsbeginn).
3.2 Bei Antragstellung hat der Kunde einen geeigneten Nachweis seiner Identität (z.B. Führerschein, Reisepass, Firmenbuchauszug) vorzulegen. Auf Verlangen sind Nachweise für das Vorliegen der Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu erbringen.
3.3 Erfolgt die Freischaltung des Kunden vor Abschluss der Bonitätsprüfung oder vor Einlangen der vollständigen Kundendaten (z.B. Anmeldeformular), so ist AFK Network Solutions GmbH berechtigt, die Freischaltung ohne weitere Mahnung zu stornieren. Dies insbesondere dann, wenn die Bonitätsauskunft Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden ergeben hat oder die vollständigen Kundendaten nicht binnen 14 Tagen ab Freischaltung bei AFK Network Solutions GmbH nachgereicht und eingelangt sind. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der bis dahin angefallenen Gebühren bleibt davon unberührt.
3.4 Sollte eine Freischaltung für Teilnehmerrufnummern-spezifische Dienste erfolgen, so hat der Kunde diese bei der Anmeldung anzugeben.
4 Fernabsatz gegenüber Verbrauchern
4.1 Sofern der Kunde Verbraucher ist, sind auf Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel geschlossen werden (Fernabsatzverträge), die Bestimmungen des KSchG anzuwenden.
4.2 Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung innerhalb der Rücktrittsfristen gemäß § 5e KSchG zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses und beträgt in der Regel sieben Werktage (Samstag zählt hier nicht als Werktag). Für die Wirksamkeit eines solchen Rücktritts genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
5 Bonitätsprüfung, Kreditlimit und Sicherheitsleistung
5.1 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis mit der Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich zugelassenen Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunfteien. AFK Network Solutions GmbH räumt dem Kunden bei entsprechender Bonität die Möglichkeit ein, Services von AFK Network Solutions GmbH bis zu einem Kreditlimit von 250 Euro (exkl. USt.) an ausstehenden Entgelten in Anspruch zu nehmen. Das Kreditlimit kann im Einzelfall bei guter Bonität erhöht bzw. bei schlechter Bonität verringert werden.
5.2 AFK Network Solutions GmbH behält sich vor, die Annahme einer Bestellung von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in angemessener Höhe abhängig zu machen und die Form der Sicherheitsleistung zu bestimmen (z.B.: Kaution oder Bankgarantie).
5.3 Bei Überschreitung der Kreditgrenze ist AFK Network Solutions GmbH berechtigt, das Service zum Schutz des Kunden und zur Sicherung ihrer Forderungen zu sperren und den Kunden zu einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung aufzufordern. Die gleiche Regelung gilt, wenn AFK Network Solutions GmbH begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden hat, insbesondere, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Kunden verschlechtert hat oder droht, sich zu verschlechtern.
6 Vertragsdauer & Kündigung
6.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsteilen jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens 6 Wochen vor dem Tag, an dem Sie wirksam werden soll, schriftlich (Post, Fax) zugehen. Bei späterem Zugang wird sie am auf die 6 Wochen folgenden Monatsletzten nach ihrem Zugang wirksam.
6.2 Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform (Brief, Telefax). Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum bzw. Mindestvertragsdauer vereinbart ist (Anmeldeformular), kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag oder die Vereinbarung für Zusatzleistungen vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens AFK Network Solutions GmbH oder durch einvernehmliche Auflösung beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: fixes Entgelt bzw. Mindestumsätze, die bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes bzw. vertraglich vorgesehenen Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin angefallen wäre.
6.3 AFK Network Solutions GmbH ist berechtigt das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zu kündigen, wenn ein angebotener Dienst eingestellt wird.
6.4 AFK Network Solutions GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Teilnehmer die Dienste von AFK Network Solutions GmbH für mehr als 90 Tage nicht genutzt hat.
6.5 Bei Tod des Teilnehmers ist der Rechtsnachfolger des Teilnehmers verpflichtet, den Tod des Teilnehmers unverzüglich AFK Network Solutions GmbH anzuzeigen. Sofern nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe ein Dritter den Eintritt in das Vertragsverhältnis beantragt, gilt das Vertragsverhältnis mit dem Tod des Teilnehmers als beendet. Für Entgelte welche nach dem Tod des Teilnehmers bis zur Bekanntgabe des Todes an AFK Network Solutions GmbH angefallen sind, haften unbeschadet anderer Bestimmungen Nachlass und Erben.
7 Außerordentliche Kündigung
7.1 Unbeschadet ihrer jeweiligen Rechte im Rahmen dieses Vertrages sind beide Parteien berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen:
7.1.1 bei Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder bei Liquidation, wenn der Kunde eine juristische Person ist,
7.1.2 bei begründetem Zweifel an der Bonität des Kunden, insbesondere weil der Kunde über keine inländische Bank- oder Kreditkartenverbindung mehr verfügt oder keine inländische Zustellanschrift oder Zahlstelle mehr besitzt,
7.1.3 bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden, insbesondere bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Nichteröffnung mangels kostendeckenden Vermögens, Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, außergerichtlichem Ausgleichsverfahren, Feststellung von Reorganisationsbedarf im Unternehmen des Kunden durch einen Wirtschaftsprüfer oder Zahlungseinstellungserklärungen - jeweils hinsichtlich des Kunden selbst oder eines persönlich haftenden Gesellschafters des Kunden,
7.1.4 wenn vom Kunden die Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht erfüllt oder der begründete Verdacht besteht, dass er eine solche nicht leisten wird,
7.1.5 wenn AFK Network Solutions GmbH den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netz auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung von Netz oder Diensten oder einer Gefährdung von Personen oder Vermögenswerten nicht unverzüglich nachkommt,
7.1.6 wenn der Kunde (trotz Mahnung unter Androhung einer Sperre und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen) in Zahlungsverzug ist,
7.1.7 wenn der begründete Verdacht besteht, Kommunikationsdienste oder damit in Zusammenhang stehende Leistungen insbesondere in betrugsmäßiger Absicht zu missbrauchen oder den Missbrauch durch Dritte zu dulden
7.1.8 wenn der Kunde bei Vertragsabschluss über seine Person oder seine wirtschaftlichen Verhältnisse unrichtige Angaben gemacht hat und AFK Network Solutions GmbH bei Kenntnis der richtigen Angaben den Vertrag nicht geschlossen hätte,
7.1.9 wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen,
7.1.10 wenn AFK Network Solutions GmbH aufgrund von Verträgen mit anderen Netzbetreibern oder wegen Aufforderung von öffentlichen Stellen zur Sperre verpflichtet ist; AFK Network Solutions GmbH wird den Kunden über den Grund der Sperre informieren,
7.1.11 wenn der Vertragspartner mit der Zahlung einer Aufstockung mehr als drei Wochen in Verzug ist und diese trotz schriftlicher Aufforderung und Einstellung der Dienste nicht innerhalb von 2 Wochen beglichen hat,
7.1.12 bei Verletzung sonstiger wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis mit AFK Network Solutions GmbH, das Kündigungsrecht nach §25 Abs.3 TKG 2003 bleibt unberührt.
8 Mitteilungen
8.1 Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht.
8.2 Alle Mitteilungen, welche die Parteien austauschen, gelten als der anderen Partei zugegangen, sofern sie durch eingeschriebenen Brief bzw. Telefax an die jeweilige, von der anderen Partei, schriftlich bekannt gegebene Adresse, erfolgt sind. Als Zugangsdatum gilt bei eingeschriebenem Brief das Datum der Aufgabe zuzüglich drei Werktagen, bei Telefax jener Zeitpunkt, der auf der entsprechenden Bestätigung des Zugangs ausgewiesen ist.
8.3 Rechtlich bedeutsame Erklärungen von AFK Network Solutions GmbH, insbesondere Rechnungen, können dem Kunden auch mittels SMS-Nachrichten oder anderer elektronischen Medien übermittelt werden.
8.4 AFK Network Solutions GmbH wird den Kunden über die Online-Verfügbarkeit von Rechnungen und anderer Information mittels Email oder SMS informieren. Rechnungen und andere Informationen gelten dem Kunden mit dem auf die Information über die Online-Verfügbarkeit folgenden Tag als zugestellt, sofern der Kunde nach gewöhnlichen Umständen Kenntnis von der Information nehmen konnte.
8.5 Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer von AFK Network Solutions GmbH haben keine Vollmacht, für AFK Network Solutions GmbH Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen.
9 Leistungsumfang
9.1 AFK Network Solutions GmbH bietet Sprachtelefonie, insbesondere Verbindungsnetzbetrieb und Calling-Cards an. Auslandsgespräche sowie Gespräche zu Rufnummern für Sonderdienste (z.B. Mehrwert- und tariffreie Dienste) können nur hergestellt werden, wenn mit den jeweiligen Netzbetreibern Vereinbarungen bestehen.
9.2 Die erstmalige Freischaltung erfolgt binnen 4 Wochen.
9.3 Bei Telefoniediensten ist der Kunde berechtigt, die Anzeige seiner Rufnummer am Endgerät des angerufenen Teilnehmers auf Dauer oder für den einzelnen Anruf zu unterdrücken, indem er direkt an seinem eigenen Endgerät die entsprechende Funktion aktiviert. Notruforganisationen sind in jedem Fall berechtigt, die Unterdrückung der Rufnummer aufzuheben. Der Kunde ist auch als angerufener Teilnehmer berechtigt, die Anzeige seiner Rufnummer beim Anrufer selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken.
10 Zahlungsbedingungen & Entgelte
10.1. Die aktuellen Entgelte, Art der Tarifierung und allfällige Rabatte können der jeweils gültigen Tarifübersicht entnommen werden, welche direkt bei AFK Network Solutions GmbH erhältlich sind bzw. dem Kunden auf seinen Wunsch hin zugesandt werden. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrags. Beginn- und Endzeitpunkt entsprechen jeweils dem Beginn- und Endzeitpunkt der entsprechenden Verbindung.
10.2 Entgeltforderungen von Netzbetreibern, welche von AFK Network Solutions GmbH nicht beeinflusst werden können und vorgeschrieben werden, stellen keine Änderung der Vertragsbedingungen dar. Im Übrigen stehen diese Entgeltforderungen den Entgeltforderungen der AFK Network Solutions GmbH gleich. Alle dem Kunden zu verrechnenden Entgelte verstehen sich inklusive der im jeweiligen Land gültigen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Einwendungen des Kunden bezüglich Leistungen von anderen Netzbetreibern sind gegenüber AFK Network Solutions GmbH gemäß Punkt 11 geltend zu machen.
10.3 Einmalentgelte können sofort nach Leistungsbereitstellung in Rechnung gestellt werden. Entgelte für die Bereitstellung einer Leistung sind auf Verlangen an AFK Network Solutions GmbH im Voraus zu bezahlen. Wird der Mindestumsatz durch die Verbindungsentgelte in einem Abrechnungsmonat nicht erreicht, so wird – zusätzlich zu den angefallenen Entgelten – der Differenzbetrag auf den Mindestumsatz verrechnet.
10.4 Die Entgelte sind grundsätzlich mittels Einzugsermächtigung zu entrichten. Wird vom Kunden keine Einzugsermächtigung erteilt, so ist AFK Network Solutions GmbH berechtigt, für jede Rechnung ein Zahlscheinentgelt zu verlangen. AFK Network Solutions GmbH kann anfallende Gebühren für andere Zahlungsvarianten (z.B. Kreditkarte) an den Kunden weiterverrechnen.
10.5 Sofern AFK Network Solutions GmbH der Zahlung mit Zahlschein zustimmt, kann die Zustimmung zu dieser Zahlungsart jederzeit von AFK Network Solutions GmbH widerrufen werden. Der Kunde hat in diesem Fall unverzüglich die Umstellung auf Bankeinzug vorzunehmen und gegenüber AFK Network Solutions GmbH nachzuweisen.
10.6 Wählt der Kunde eine Zahlungsart und kann diese aus Gründen, die nicht von AFK Network Solutions GmbH zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden (z.B.: weil keine Kontodeckung vorhanden war oder der Kunde AFK Network Solutions GmbH nicht über eine allfällige Änderungen seiner Daten informiert hat), ist AFK Network Solutions GmbH berechtigt, die Zahlungsart für diesen Kunden bis auf weiteres auf Zahlschein umzustellen. AFK Network Solutions GmbH wird den Kunden darüber informieren. Für jede nicht eingelöste Lastschrift, Rücklastschrift, Nicht-Durchführbarkeit der Zahlung und dgl. ist AFK Network Solutions GmbH berechtigt, dem Kunden allfällige Spesen der Bank oder des Kreditkartenunternehmens und dgl. sowie ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu verrechnen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren ist in der Tarifübersicht „Besondere Entgelte“ ersichtlich.
10.7 AFK Network Solutions GmbH ist berechtigt, bestimmte Leistungen und Tarifmodelle nur zu erbringen, wenn der Kunde eine bestimmte Zahlungsart verwendet.
10.8 Aufrechnungsverbot: Der Kunde kann nur gerichtlich festgestellte Ansprüche gegenüber der AFK Network Solutions GmbH aufrechnen, wobei im Zweifel Zahlungen des Kunden auf die älteste Schuld angerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG.
10.9 AFK Network Solutions GmbH ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ihre Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung entsprechend anzupassen.
10.10 Allfällige Grundentgelte und sonstige monatliche Entgelte sind mit dem Tag, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, für den Rest des Monats oder der Rechnungsperiode anteilig zu bezahlen. Danach sind sie im Voraus zu bezahlen, wobei aus verrechnungstechnischen Gründen bis zu drei monatliche Entgelte zusammen vorgeschrieben werden können. AFK Network Solutions GmbH ist berechtigt, in ihrem Entgeltbestimmungen dem Kunden wahlweise die Möglichkeit einer Begleichung der monatlichen Entgelte bis zu einem Jahr im Voraus einzuräumen. Sind Entgelte für Teile eines Monats zu ermitteln, so wird jeder Tag, für den eine Pflicht des Kunden zur Bezahlung des monatlichen Entgelts besteht, mit einem Dreißigstel des monatlichen Entgelts berechnet.
10.11 Entgelte werden grundsätzlich in monatlichen Intervallen (Rechnungsperioden) abgerechnet, wobei aus systemtechnischen Gründen auch längere Rechnungsperioden – maximal jedoch 3 Monate – möglich sind. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch darauf, in einen bestimmten Abrechnungszyklus eingereiht zu werden.
10.12 Soweit in den Entgeltbestimmungen keine sofortige Bezahlung in bar vorgesehen ist, werden Entgeltforderungen mit Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnung wird online zur Verfügung gestellt und kann einen späteren Fälligkeitstermin vorsehen.
10.13 Der Einzug vom angegebenen Konto erfolgt frühestens zum Fälligkeitstermin. Allfällige Überweisungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Erfolgt eine Zahlung nicht mittels Kontoeinziehung und ohne Angaben der richtigen Verrechnungsnummer oder Rufnummer, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit der Zuordnung zur richtigen Verrechnungsnnummer ein und ist vom Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu bezahlen.
10.14 AFK Network Solutions GmbH ist berechtigt, für den Kunden eine einheitliche Verrechnungsnummer für alle Leistungen von AFK Network Solutions GmbH festzulegen und Rechnungsendbeträge auf einen vollen Cent aufzurunden. Im Zweifel werden Zahlungen auf die älteste Schuld angerechnet.
10.15 Besondere Vorteile, welche seitens AFK Network Solutions GmbH dem Kunden während des laufenden Vertragsverhältnisses zugestanden wurden, können nicht in bar abgelöst werden.
10.16 Die Abrechnung der Gespräche erfolgt mittels Einordnung der Zielrufnummer aufgrund der Vorwahl zu einer bestimmten Destination. Die Liste der Destinationen orientiert sich am ISO3166-Standard. Die Liste der Vorwahlen ist bei AFK Network Solutions GmbH erhältlich.
10.17 Falls eine Verbindung tageszeitabhängige Entgelte hat, und eine Tageszeit-überlappende Verbindung stattfindet, wird die gesamte Verbindung mit der Tageszeit des Beginns der jeweiligen Verbindung verrechnet.
11 Fehlerhafte Rechnung
11.1 Wird ein Fehler bei der Abrechnung festgestellt, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme des Telekommunikationsdienstes entspricht. (§ 71 Abs. 4 TKG)
11.2 Einwendungen gegen Entgeltforderungen sind vom Kunden binnen eines Monats nach Zugang der Rechnung schriftlich bei AFK Network Solutions GmbH zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Werden Entgeltforderungen ohne Ausstellung einer Rechnung bezahlt, so sind vom Kunden Einwendungen binnen eines Monats nach Bezahlung der Forderung schriftlich bei AFK Network Solutions GmbH zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. AFK Network Solutions GmbH wird ihre Kunden an geeigneter Stelle auf diese Frist und die Auswirkung ihres Ablaufes hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch AFK Network Solutions GmbH die Einwendungen des Kunden aus Sicht der AFK Network Solutions GmbH als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme der AFK Network Solutions GmbH, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens, den Rechtsweg zu bestreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme der AFK Network Solutions GmbH, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. AFK Network Solutions GmbH wird Verbraucher auf alle in diesem Punkt genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
11.3 Rechnungen und Einzelgesprächsnachweise können über die Servicezone zumindest einen Monat lang eingesehen werden.
11.4 Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- und Beschwerde-Fälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen. AFK Network Solutions GmbH ist verpflichtet, an solchen Verfahren mitzuwirken und die notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen und ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.
11.5 Wenn sich herausstellt, dass die Erhebung von Einwendungen unberechtigt war, wird der Verzug (Punkt 12) ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Fälligkeit der Forderung berechnet. AFK Network Solutions GmbH wird ihre Kunden an geeigneter Stelle auf diese Frist und die Auswirkung ihres Ablaufes hinweisen.
11.6 AFK Network Solutions GmbH ist auch bei Anrufung der Regulierungsbehörde berechtigt, einen Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig zu stellen. Sofern sich herausstellt, dass dadurch zu viel eingehoben wurde, wird der Differenzbetrag dem Kunden samt gesetzlichen Zinsen ab dem Inkassotag rückerstattet. Für den Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages gefunden wird, werden dem Kunden von AFK Network Solutions GmbH Verzugszinsen in der in Punkt 12 der AGB beschriebenen Höhe ab dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt.
12 Zahlungsverzug und Inkasso
12.1 Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 7% p.a. über dem Leitzinssatz der EZB (Europäische Zentralbank), zumindest jedoch 10 % p.a.
12.2 AFK Network Solutions GmbH ist berechtigt, offene Forderungen durch Inkassobüros/Rechtsanwälte eintreiben zu lassen oder die Forderungen zum Zweck der Eintreibung an entsprechend konzessionierte Unternehmen im Sinne des § 1 Abs 1 Z 16 BWG abzutreten.
12.3 Unter den Voraussetzungen von § 1333 Abs 3 ABGB schuldet der Kunde AFK Network Solutions GmbH die für die Einmahnung von fälligen Entgelten angefallenen, notwendigen und zweckentsprechenden Betreibungs- und Einbringungskosten, insbesondere Mahnspesen und Inkassospesen.
12.4 Für Inkassozwecke ist AFK Network Solutions GmbH berechtigt, Daten des Kunden wie insbesondere Name (einschließlich frühere Namen), Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Beruf, Angaben zu Zahlungsverzug und offenem Saldo an Gläubigerschutzverbände, Rechtsanwälte und Inkassobüros weiterzugeben.
13 Pflichten des Kunden
13.1 Der Kunde darf lediglich solche Endgeräte benutzen, die keine Störungen im Netz der AFK Network Solutions GmbH oder in anderen Telefonnetzen verursachen können. Der Kunde haftet für unsachgemäße oder vorsätzliche Verwendung von nicht genehmigten oder nicht zugelassenen Geräten, und trägt die Kosten des entstandenen Schadens. Schäden und Entgelte aus Kommunikationsdienstleistungen, die aus einer vom Kunden zu vertretenden nicht ordnungsgemäßen Verwendung sowie durch Missbrauch entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
13.2 Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber eines Anschlusses, zu dem Anrufe umgeleitet werden, mit der Umleitung einverstanden ist. Vor einer allfälligen Sperre aus diesem Grund gibt AFK Network Solutions GmbH dem Kunden die Möglichkeit, das Problem zu beheben.
13.3 Der Kunde hat jeden Missbrauch der Leistungen, insbesondere Anrufe oder Fax-Übertragungen mit bedrohendem oder belästigendem Inhalt, insbesondere im Sinne des TKG 2003, zu unterlassen und zu verhindern.
13.4 Der Kunde haftet für die Nutzung durch Dritte, sofern er diese zu vertreten hat.
13.5 Bei Vertragsbeginn richtet AFK Network Solutions GmbH ein Konto für die Archivierung aller getätigten Gespräche und geleisteten Zahlungen ein. Der Kunde vereinbart mit AFK Network Solutions GmbH hierzu ein Kunden-Passwort. Das Konto kann über einen geschützten Internetzugang abgerufen und eingesehen werden. Die Weitergabe des Kunden-Passworts an Dritte, die unzureichende Sicherung des Passworts, sowie deren Verwahrung erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
13.6 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber AFK Network Solutions GmbH die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, AFK Network Solutions GmbH vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letztere wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird AFK Network Solutions GmbH in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc); der Kunde kann dies falls - außer im Fall groben Verschuldens von AFK Network Solutions GmbH – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.
14 Überlassung oder Verkauf von Waren oder Geräten
14.1 Dem Kunden verkaufte Waren oder Geräte stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.
14.2 Sofern dem Kunden von AFK Network Solutions GmbH Geräte zur Nutzung überlassen werden, verbleiben diese im Eigentum von AFK Network Solutions GmbH, selbst dann, wenn sie installiert worden sind, und sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an AFK Network Solutions GmbH zu retournieren, andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Der Kunde und die seinem Verantwortungsbereich unterliegenden Personen haben diese Endgeräte oder Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden, bei einer Beschädigung wird der Kunde nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service und Wartung von gemieteten Endgeräten sowie Zubehör werden während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich von AFK Network Solutions GmbH oder von deren Beauftragten vorgenommen.
15 Vertragsänderungen
15.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Änderungen (z.B. Rufnummern- bzw. Adressänderungen, Bankverbindung, Rechtsform) unverzüglich zu übermitteln. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke dem Kunden als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse zugestellt wurden.
15.2 Anträge des Kunden auf Vertragsänderungen wie z..B.- Änderung seiner Stammdaten und alle den Vertrag betreffenden Daten sind per Fax, Brief oder Email der AFK Network Solutions GmbH zur Kenntnis bringen.
16 Übertragung von Rechten und Pflichten / Abtretung
16.1 AFK Network Solutions GmbH ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
16.2 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kundenvertrag an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AFK Network Solutions GmbH.
16.3 Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und - außer gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung von AFK Network Solutions GmbH. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen AFK Network Solutions GmbH diesbezüglich schad- und klaglos.
17 Datenschutz
17.1 AFK Network Solutions GmbH verwendet jene Daten, welche das Kundenverhältnis gemäß TKG 2003, im Rahmen des Vertragsverhältnisses betreffen und vom Kunden bekannt gegeben werden.
Das sind die folgenden Kundendaten, falls der Kunde sie angibt, und die entsprechenden Datenfelder angeboten werden: Vorname(n), Familienname, Geschlecht, akademischer Grad, Adresse, Bankverbindungsdaten (zB Kontonummer, kontoführendes Kreditinstitut, Kreditkartennummer, Ausweisnummer), Teilnehmernummer und Email-Adresse. Diese Daten werden nach Beendigung der Rechtsbeziehung zum Teilnehmer gelöscht, sofern sie nicht noch benötigt werden, um Entgelte zu verrechnen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. Weitere Angaben des Kunden sind optional und dienen neben einer allfälligen Bonitätsprüfung ausschließlich Marketingaktivitäten von AFK Network Solutions GmbH mit dem Ziel, die angebotenen Dienste den Kundenwünschen entsprechend weiterzuentwickeln und die Kunden optimal zu betreuen. Verkehrsdaten werden im Rahmen des §99 TKG 2003 gespeichert, deren Löschung erfolgt nach Ablauf der Frist, in der eine Rechnung rechtlich angefochten oder der Zahlungsanspruch geltend gemacht werden kann. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen, was auf die Bereitstellung der Dienstleistungen von AFK Network Solutions GmbH keinen Einfluss hat.
17.2 Im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (TKG 2003) bekannte Daten werden ausschließlich für Zwecke der Erbringung der Telekommunikationsdienste und den damit in Zusammenhang stehenden Leistungen von AFK Network Solutions GmbH verwendet. Die Übermittlung von Daten an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen betreffend gesetzlicher Vorschriften sowie Überprüfung der Bonität, und in jenen, wo der Kunde AFK Network Solutions GmbH ausdrücklich ermächtigt hat.
17.3 AFK Network Solutions GmbH wird die den Kunden betreffenden Stammdaten spätestens sieben Jahre nach Abwicklung aller aus dem Vertragsverhältnis stammenden Ansprüche löschen.
17.4 Sofern dies für Zwecke der Verrechnung von Entgelten erforderlich ist, wird AFK Network Solutions GmbH Vermittlungsdaten bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann. Im Fall eines Rechtsstreits werden Vermittlungsdaten bis zur endgültigen Entscheidung gespeichert. In allen übrigen Fällen wird AFK Network Solutions GmbH die Vermittlungsdaten nach Ablauf der Frist für Einwendungen (Punkt 11) löschen.
18 Qualität der Services
18.1 Sämtliche Services werden von AFK Network Solutions GmbH mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik betrieben. AFK Network Solutions GmbH leistet aber keine Gewähr für die Eignung der Services oder Inhalte für einen bestimmten Zweck, insbesondere sind diese nicht für den Einsatz zum Schutz von Leib und Leben geeignet.
18.2 Die Verfügbarkeit des AFK Network Solutions GmbH Services “Sprachtelefonie” beträgt über das Kalenderjahr gesehen 97%. Die Verfügbarkeit sonstiger AFK Network Solutions GmbH Services entspricht dem Stand der Technik. Zur Vornahme betriebsnotwendiger Wartungs- oder Erweiterungsarbeiten kann es notwendig sein, dass AFK Network Solutions GmbH seine Services vorübergehend unterbricht. AFK Network Solutions GmbH wird solche Unterbrechungen möglichst kurz halten und sich bemühen, sie zu Tageszeiten durchzuführen, an denen die Nutzung der Services erfahrungsgemäß geringer ist.
18.3 AFK Network Solutions GmbH hat keinen direkten Einfluss auf die Erreichbarkeit für eingehende Verbindungen aus anderen Netzen (zB Sperre von Rufnummern durch Dritt-Netze).
18.4 Im Rahmen von einigen Services hat der Kunde die Möglichkeit, Daten auf den Servern von AFK Network Solutions GmbH zu speichern. Derart gespeicherte Daten können grundsätzlich zumindest 7 Tage lang eingesehen werden. AFK Network Solutions GmbH betreibt und wartet die Server nach dem jeweiligen Stand der Technik. Die ständige und fehlerfreie Verfügbarkeit dieser Daten kann aus technischen Gründen nicht garantiert werden. Um einen allfälligen Datenverlust zu verhindern, wird der Kunde regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten anfertigen und diese an anderem Ort speichern. Bei Beendigung des Vertrages ist AFK Network Solutions GmbH nicht mehr zur Erbringung des Dienstes verpflichtet und daher zum Löschen gespeicherter Daten berechtigt.
18.5 AFK Network Solutions GmbH schützt die auf seinen Servern gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik. AFK Network Solutions GmbH kann aber nicht verhindern, dass es Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingt, bei AFK Network Solutions GmbH gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden. Eine allfällige Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln bleibt unberührt (Pkt.20).
19 Störungen
19.1 Der Kunde hat Störungen oder Mängel unverzüglich AFK Network Solutions GmbH anzuzeigen und die Entstörung umgehend zu ermöglichen Der Anspruch auf Entschädigung ist vom Kunden gegenüber AFK Network Solutions GmbH geltend zu machen. Der Kunde hat bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch AFK Network Solutions GmbH im notwendigen Maß mitzuwirken.
19.2 Wird AFK Network Solutions GmbH zur Störungsbehebung aufgefordert und ist die Störungsursache vom Kunden zu vertreten, so sind AFK Network Solutions GmbH die von ihr erbrachten Leistungen sowie ihr erwachsende Aufwendungen vom Kunden nach Aufwand zu bezahlen. Die hierzu verrechneten Entgelte befinden sich in der Tarifübersicht „Besondere Entgelte“.
19.3 Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen bei der Durchführung der Entstörung bewirken kein Freiwerden von der Pflicht des Kunden zur Bezahlung der monatlichen Entgelte.
19.4 AFK Network Solutions GmbH wird mit der Behebung von Störungen am Anschluss ohne schuldhafte Verzögerung innerhalb von 72 Stunden beginnen, wobei der Lauf der Frist außerhalb der Regelentstörungszeit gehemmt ist. Regelentstörzeit ist die Zeit von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Erfolgt die Entstörung eines AFK Network Solutions GmbH-Anschlusses um mehr als zwei Kalendertage verspätet und ist diese Verspätung von AFK Network Solutions GmbH zu vertreten, so erhält der Kunde in einer der nächsten Rechnungen eine Gutschrift in Höhe von EUR 15 (inkl. USt.). Entstörungen zu besonderen Bedingungen führt AFK Network Solutions GmbH jeweils nach Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt durch.
20 Haftung
20.1 AFK Network Solutions GmbH haftet, außer bei Personenschäden, nicht für leichte Fahrlässigkeit. Die Bestimmungen des Produkthaftplichtgesetzes bleiben unberührt. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die Ersatzpflicht für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit EUR 1.000,--, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EUR 20.000,-- begrenzt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig. Die Begrenzung der Ersatzpflicht gilt nicht für Personenschäden. Weiters ist gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher gemäß KSchG sind, die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verloren gegangene Daten, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter – sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen und ist eine allfällige Ersatzpflicht für jedes schadensverursachende Ereignis mit EUR 1.000,-- beschränkt.
20.2 AFK Network Solutions GmbH haftet nicht für Schäden auf Grund von Handlungen AFK Network Solutions GmbH nicht zurechenbarer Dritter, höherer Gewalt oder Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte, oder für Verlust, Diebstahl oder unbefugte Inanspruchnahme einer „Calling Card“. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn und soweit ohne schriftliche Einwilligung von AFK Network Solutions GmbH der Kunde selbst oder ein Dritter das Produkt wartet oder ändert und der Mangel dadurch entstanden ist. Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistungspflicht von AFK Network Solutions GmbH überdies auf Fälle beschränkt, wo AFK Network Solutions GmbH den Mangel kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
20.3 Ein Haftungsausschluss von vertraglichen Verpflichtungen besteht dann, wenn aufgrund höherer Gewalt für den dadurch von der anderen Partei erlittenen Schaden, nicht haftbar gemacht werden kann. Gründe höherer Gewalt sind insbesondere Handlungen oder Unterlassungen von Behörden, der Regierung, von anderen Telekommunikationsbetreibern oder von zuständigen Behörden oder bei Lieferungen von Ausrüstung durch Dritte und Ereignisse, auf die eine Partei keine Einwirkungsmöglichkeit hat.
21 Sperre
21.1 Aus wichtigem Grund ist AFK Network Solutions GmbH berechtigt, Services teilweise oder gänzlich zu sperren, insbesondere
21.1.1 wenn einer der Gründe vorliegt, die AFK Network Solutions GmbH zur außerordentlichen Kündigung berechtigen (Punkt 7.1) oder der begründete Verdacht seitens AFK Network Solutions GmbH besteht, dass ein solcher außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt,
21.1.2 im Fall des Verdachtes, dass ein Dritter Kenntnis von Kundenkenndaten des Kunden erlangt hat, wenn diese Daten nicht unverzüglich geändert werden können. Soweit tunlich wird AFK Network Solutions GmbH rechtzeitig auf die Diensteunterbrechung oder -abschaltung hinweisen.
21.3 AFK Network Solutions GmbH wird den Teilnehmer auf Verlangen über den Grund für die Sperre informieren. Die Sperre ist ohne schuldhafte Verzögerung aufzuheben, sobald die Gründe weggefallen sind und der Kunde die Kosten der Sperre und Wiedereinschaltung auf Verlangen ersetzt hat. Eine vom Kunden zu vertretende Sperre entbindet nicht von der Pflicht des Kunden zur Zahlung der monatlichen Entgelte, einschließlich eines allfälligen Mindestumsatzes.
22 Einzelentgeltnachweis
22.1 Sofern der Kunde nicht widerspricht, werden die Entgelte für Telefoniedienste in Form eines kostenlosen Einzelentgeltnachweis dargestellt (§ 100 Abs 1 TKG). Dieser enthält zumindest Angaben über Beginn, Dauer, passive Teilnehmernummer und Entgelt für die einzelnen gelisteten Verbindungen. Die passiven Teilnehmernummern werden gemäß § 100 Abs 3 TKG nur in verkürzter Form dargestellt. Hinsichtlich des Detaillierungsgrades wird auf die Einzelentgeltnachweisverordnung EEN-V der RTR GmbH verwiesen.
23 Spezielle Bestimmungen über die Inanspruchnahme von Prepaid-Services
23.1 „Inanspruchnahme von Prepaid-Services“ bedeutet, dass der Kunde die Möglichkeit erhält, Services von AFK Network Solutions GmbH bis zu einem Gegenwert einer bestimmten Summe, die der Kunde jeweils im vorhinein bezahlt (Guthaben), in Anspruch zu nehmen.
23.2 Die Abbuchung der tatsächlich vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt direkt gegen das vorhandene Guthaben, eine gesonderte Rechnungslegung findet nicht statt. Das noch vorhandene Guthaben kann durch den Kunden bei AFK Network Solutions GmbH abgefragt werden. Sollte durch technische Manipulationen, die in der Sphäre des Kunden liegen oder durch technische Gebrechen, die nachweislich für den Kunden erkennbar sind, der Umstand eintreten, dass dem Kunden die Beanspruchung von entgeltpflichtigen Leistungen möglich ist, obwohl kein Guthaben mehr besteht, behält sich AFK Network Solutions GmbH das Recht vor, die dadurch anfallenden Gebühren gesondert in Rechnung zu stellen bzw. gegen das Guthaben des Kunden aufzurechnen.
23.3 Sollte das Guthaben eine Höhe von weniger als 7 Tagesumsätzen erreichen, ist der Kunde zur Aufstockung verpflichtet. Bei Erreichen des „Null-Guthabens“ wird der Service eingestellt. Die Aufstockung des Guthabens bzw. die Verpflichtung der Nachschuss Leistung hat auf das von AFK Network Solutions GmbH bekannt gegebene Konto zu erfolgen. Bei Banküberweisungen ist der Vertragspartner für das (rechtzeitige) Einlangen verantwortlich.
23.4 Sollte AFK Network Solutions GmbH vor Zahlung Leistungen erbracht haben, ist der Vertragspartner zur Bezahlung der entsprechenden Entgelte verpflichtet, soweit es zu einer verspäteten Zahlung des Kunden kommt (z.B. Selbstbedienungs-Überweisung).
23.5 Kommt es zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses, können Restguthaben zurückgefordert werden. Die Rückerstattung ist vom Kunden unter Nachweis der Antragslegitimation zu beantragen. AFK Network Solutions GmbH kann dafür eine Bearbeitungsgebühr verlangen, die aus der Tarifübersicht „Besondere Entgelte“ ersichtlich ist.
24 Nutzung von Software durch den Kunden
24.1 Überlässt AFK Network Solutions GmbH dem Kunden Software, so ist der Kunde als Lizenznehmer verpflichtet, bei Nutzung der Software die jeweils bestehenden Nutzungsbestimmungen (Umfang der Rechtseinräumung durch AFK Network Solutions GmbH oder Dritte) einzuhalten.
24.2 AFK Network Solutions GmbH kann nicht gewährleisten, dass sämtliche Software (gemäß Punkt 24.1 dieser AGB) in Verbindung mit anderer vom Kunden verwendeter Software fehlerfrei funktioniert bzw. sonst allen Anforderungen des Kunden genügt. Für nicht selbst hergestellte Software, die AFK Network Solutions GmbH über ein Service bloß zugänglich macht oder unentgeltlich zur Verfügung stellt, übernimmt AFK Network Solutions GmbH keine Haftung. Davon unberührt bleibt eine allfällige gesetzliche Gewährleistung für Mängel an der durch AFK Network Solutions GmbH dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Software selber. AFK Network Solutions GmbH leistet keine Gewähr, dass die Software gänzlich fehlerfrei ist. AFK Network Solutions GmbH verpflichtet sich jedoch zur Gewährleistung für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften von Software. Gegenüber einem Unternehmen beträgt die Gewährleistungsfrist für die vorgenannten Mängel 6 Monate.
25 Notrufnummer
25.1. Es besteht eine einheitliche europäischen Notrufnummer, diese lautet 112.
26 Hinweis für Diensteanbieter gemäss §15 TKG 2003
26.1. Für Diensteanbieter gemäss §15 TKG 2003 gelten zusätzlich die „Besonderen Geschäftsbedingungen für Diensteanbieter gemäss §15 TKG 2003“. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil dieser AGBs.
27 Hinweis für Vertriebspartner
27.1 Für Vertriebspartner gelten zusätzlich die „Besonderen Geschäftsbedingungen für Vertriebspartner“. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil dieser AGBs.
28 Schlussbestimmungen
28.1 Das Vertragsverhältnis einschließlich allfälliger Streitigkeiten bezüglich seines Zustandekommens unterliegt österreichischem Recht. Die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und das UN-Kaufrecht sind – soweit nicht zwingende Kollissonsnormen entgegenstehen – nicht anwendbar.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Tulln. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.
28.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, sofern sie Inhalt eines Vertrages sind, unwirksam, oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der restlichen Teile einer solchen Bestimmung oder der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch wirksame oder durchführbare Bestimmungen ersetzt, die in ihrem technischen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommen.
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